Inkasso vom Profi

Das Prinzip „Leistung und Gegenleistung“ ist die Grundlage jeder Geschäftsbeziehung, bedauerlicherweise scheint die sinkende Zahlungsmoral diesen Zusammenhang oft außer Kraft zu setzen. Immer mehr Unternehmen müssen den Großteil Ihrer Zeit mit der Geltendmachung von Forderungen verbringen. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und übergeben Sie die Eintreibung an uns, so haben Sie und Ihre MitarbeiterInnen wieder Zeit für Ihr >Business<.

Wir über uns

Berufs- und Betriebsförderungsgesellschaft für den Handel Nordhessen mbH (kurz BBG) wurde im Jahr 1962 als Einrichtung des Einzelhandelsverband Hessen Nord e.V. gegründet.

Die BBG bietet neben Inkassodienstleistungen (www.bbg-mr.de), Beratungen im Bereich Existenzgründung (www.gruenderzentrum24.de) und Unternehmensführung für Handel- und Dienstleistungsunternehmen, Startups, Freiberufler und Handwerksbetriebe an.

Seit 2010 sind die Inkassodienstleistungen des Verbandes (Einzelhandelsverband Hessen Nord e.V.) in Marburg bei der Verbandsjuristin und Rechtsanwältin Bettina Steuber-Fillsack angesiedelt.
Nach der Registrierung der BBG beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main als Inkassodienstleistungsunternehmen, wurde der Bereich „Inkasso“ auf die BBG übertragen, so können auch für Nichtmitglieder Inkassodienstleistungen angeboten werden.
Unverändert leitet die seit 2001 im Einzelhandelsverband Hessen Nord e.V. tätige Rechtsanwältin/Verbandsjuristin Frau Bettina Steuber-Fillsack die Inkassoabteilung als weisungsunabhängige, qualifizierte Person laut Rechtsdienstleistungsgesetz.

Setzen Sie im Bereich Inkasso auf uns!

Die BBG Inkasso GmbH entlastet Sie von der zeit- und arbeitsintensiven Verfolgung offener Rechnungen. Unsere innovativen Methoden sind Ihr Gewinn. So manche als uneinbringbar eingeschätzte Forderung hat sich durch den Einsatz effektiver Verfahren insbesondere in der Zwangsvollstreckung doch noch als realisierbar erwiesen.
Durch unsere jahrelange Erfahrung im Inkassobereich sind wir auf dem Gebiet des Forderungsmanagements geschult und verhelfen Ihnen zum Erfolg.

Was kostet das Inkasso?

Die gesetzliche Regelung besagt, dass der Schuldner bei Zahlungsverzug, die dem Gläubiger entstandenen Kosten der Eintreibung zu erstatten hat. Das heißt, dass der Schuldner im Erfolgsfall alle Auslagen bezahlt und für Sie keine Kosten entstehen.

Sollte der Erfolg ausbleiben, rechnen wir nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab.
Diese Gebühr liegt zwischen 0,5 bis 1,3-Wertgebühr lt. RVG.

Zur Veranschaulichung:

Fall 1: Der Schuldner zahlt

  • Ist der Schuldner mit der Zahlung in Verzug, ist er gesetzlich verpflichtet, dem Gläubiger die entstandenen Kosten der Eintreibung zu erstatten.
  • Schuldner zahlt: Sie erhalten Ihre Forderung und die angefallenen Gebühren sowie Zinsen. Wir unsere Auslagen, somit entstehen Ihnen keine Kosten!

Fall 2: Der Schuldner zahlt nicht

  • Sollte der Erfolg ausbleiben, rechnen wir nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab.
  • Diese Gebühr liegt zwischen 0,5 bis zu 1,3-Wertgebühr lt. RVG.

Beispiel: Forderungshöhe 1000 € = 0,5 Geschäftsgebühr 44,00 € netto plus Auslagen 8,80 € netto (zum Vgl. 1,3 = 114,40 € plus Auslagen 20 €)


Ein Hinweis noch:

Wir haben die Möglichkeit sofortige und günstige Bonitätsauskünfte von Personen (Bürgel ConCheck/ Boniversum Pool Score/infoscore Negativmerkmale) sowie Firmenauskünfte Deutschland oder auch International (Bürgel Firmen Vollauskunft/Bürgel RiskCheck RealTime standard) über CREDITPASS abzurufen.